UKAL-Arbeitssicherheit betreut ihr Unternehmen permanent als externer Datenschutzbeauftragter. Ihr Partner in Fragen und Lösungen zu rechtlichen, technischen und organisatorischen Punkten des Bundesdatenschutzgesetzes und der DS-GVO. Viele Unternehmen greifen auf die externe Unternehmensberatung Datenschutz zurück.
Ihr Vorteil keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals.
Für wen gilt die DSGVO?
Für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Wichtigster Anknüpfpunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung: personenbezogene Daten. Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar" ist eine Person dann, wenn sie direkt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung, einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht hier aus!
Personenbezogene Daten sind z.B.:
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, KFZ-Kennzeichen, Standortdaten, IP-Adressen, Cookies, uvm.
Betriebe können aufgefordert sein ihren Datenschutzbeauftragten bei der Behörde anzumelden.